Der iSFP-Bonus: Fünf Prozent zusätzliche Förderung

Seit Anfang 2021 bündelt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) alle Fördermaßnahmen für die Sanierung bestehender Wohngebäude in einem Programm. Es gibt eine Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschussvariante über das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) und für Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) als Kreditvariante über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Höhe der Förderung hängt von den durchgeführeten Maßnahmen ab.

Für Hausbesitzer, die keine Vollsanierung auf einen Schlag durchführen können, hält der Gesetzgeber mit dem iSFP-Bonus eine weitere Vergünstigung bereit: Erstellt ein qualifizierter Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), gibt es eine zusätzliche Förderung in Höhe von fünf Prozent. Den iSFP-Bonus gibt es für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Da das BAFA diese Beratungsleistung mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, bleiben die Kosten für den Hausbesitzer überschaubar. Für die Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW gibt es keinen iSFP mehr.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes und übersichtliches Konzept, das auf einer Bestandsaufnahme und Analyse des aktuellen Gebäudezustands basiert und den Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt. Dem Hausbesitzer zeigt es auf leicht verständliche Art und Weise, wie er seine Immobilie mit sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten energieeffizient sanieren kann. Der Bonus wird gewährt, wenn die im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

BAFA: Geförderte Energieberatung für Wohngebäude

Deutsche Energie-Agentur (dena): Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude