Sanierung von Wohngebäuden: fünf Prozent iSFP-Bonus zusätzlich

Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse in Höhe von 15 bis 70 Prozent. Geschieht die Umsetzung anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (Heizung) und bei Heizungsoptierung in Höhe von 15 % um weitere fünf Prozent. Der iSFP selbst wird durch das Programm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“  mit bis 50 Prozent gefördert. Die Mitglieder des größten deutschen Energieberaterverbands GIH erstellen Ihnen gerne Ihren iSFP.

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Lassen Sie sich vor Sanierungsbeginn beraten und profitieren Sie so vom iSFP-Bonus!
Förderung: iSFP-Bonus

Wer nach fachmännischem Rat saniert, bekommt zusätzliche Mittel: Lassen Sie sich einen iSFP erstellen und Sie erhalten auf bestimmte Einzelmaßnahmen fünf Prozent extra!
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Förderung: Einzelmaßnahmen

Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung… – die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für viele einzelne Sanierungs-maßnahmen an Bestandswohngebäuden.
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Förderung: Effizienzhaus

Schritt für Schritt zum Effizienzhaus: Wer das Energieniveau seines Wohngebäudes kontinuierlich steigert, profitiert von Mitteln aus der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
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