Listung als Anbieter

Sie sind Energieberater und möchten geförderte iSFPs ausstellen? Dann benötigen Sie zunächst eine Zulassung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu müssen Sie Ihre fachlichen Voraussetzungen nachweisen und sich online auf der Seite des BAFA registrieren. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie fortan Online-Anträge auf die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude stellen und die Verwendungsnachweisunterlagen hochladen. Der Zuschuss wird direkt an Sie als durchführender Energieberater einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude ausgezahlt. Der Kunde zahlt lediglich seinen Eigenanteil.

Zusätzlich bietet der Energieberaterverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) seinen Mitgliedern die kostenlose Möglichkeit, in der Suchmaschine dieser Seite als Anbieter von iSFPs gelistet zu werden. Die Daten werden automatisch aus der internen Vereinsverwaltung generiert. Mit 13 Landesverbänden und über 3000 Energieberatern ist der GIH die größte Interessensvertretung von Energieexperten.

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