Förderung von Einzelmaßnahmen

Seit Anfang 2021 fördert das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) über seinen Programmteil „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) einzelne Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit einem Zuschuss. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder der Heizung gelten unterschiedliche prozentuale Fördersätze. Eine Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig. Die aktuellen Fördersätze:

  • Baubegleitung: bei allen Programmteilen 50 %
  • Gebäudehülle: 15 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
  • Anlagentechnik (außer Heizung): 15 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
  • Heizungsoptimierung: 15  %, Mindestinvestitionsvolumen 300 €
  • Solarkollektoranlagen: 25 %
  • Biomasseheizungen: 10 %
  • Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien: 25 %
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes: zwischen 20 und 30 % (abhängig vom Biomasseanteil)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz: 25 %
  • Anschluss an ein Wärmenetz: 30 %
  • Heizungstausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen: 10 %
  • Wärmepumpen-Bonus (Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder natürliches Kältemittel): 5 %
  • Visualisierung erneuerbare Energien: entsprechend der Maßnahme
  • iSFP-Bonus für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 5 %
 
 

Weiterführende Informationen:

BAFA: Bundesförderung für effiziente Wohngebäude