BEG-Infos

Seit 1. Januar 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als einziges, umfassendes und modernisiertes Förderangebot. Sie bündelt die bisherigen bestehenden Förderprogramme und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die ehemals geltenden bekannten Förderhöhen aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA und den KfW-Programmen bleiben erhalten bzw. wurden teilweise sogar erhöht. Während die BEG EM in der Zuschussvariante bereits seit 1.1.21 gilt, treten die beiden anderen Richtlinien sowie die BEG EM als Kreditvariante am 1.7.2021 in Kraft. In Zukunft sollen alle Teilprogramme der BEG als Zuschussvariante über das BAFA und parallel als Kreditvariante über die KfW angeboten werden.

In der neuen Förderung wurden durch die Bündelung bestehender investiver Programme in ein einziges Programm die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung für Sie als Endkunden deutlich gesteigert, die Mittelausstattung des Programms erhöht und die Antragsverfahren vereinfacht. Außerdem werden die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals zusammengeführt. Durch die Bündelung der bisherigen Förderprogramme wurde die Bundesförderung im Gebäudebereich zugänglicher und verständlicher für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen gemacht.

Wichtig: Der Förderantrag ist beim BAFA vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als solcher gilt der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Dies gilt seit 1. Januar nun für alle Zuschussanträge von Einzelmaßnahmen (inkl. Gebäudehülle und Lüftung), die über das BAFA abzuwickeln sind.

Im Rahmen der BEG für Wohngebäude und Einzelmaßnahmen erhalten Sie als Kunde einen Bonus von 5 Prozent, wenn Sie vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Ein guter Grund, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten!