BEG-Infos

Seit 1. Januar 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als einziges, umfassendes und modernisiertes Förderangebot. Sie bündelt die bisherigen bestehenden Förderprogramme und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). 

In der BEG wurden durch die Bündelung bestehender investiver Programme in ein einziges Programm die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung für Sie als Endkunden deutlich gesteigert, die Mittelausstattung des Programms erhöht und die Antragsverfahren vereinfacht. Außerdem werden die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals zusammengeführt. Durch die Bündelung der bisherigen Förderprogramme wurde die Bundesförderung im Gebäudebereich zugänglicher und verständlicher für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen gemacht.

Wichtig: Der Förderantrag  beim BAFA oder der KfW (Heizungsförderung) ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Mit dem Fachunternehmen ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abzuschließen. Dies gilt alle Zuschussanträge, die über das BAFA oder die KfW (Heizungsförderung) abzuwickeln sind.

Im Rahmen der BEG für  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und bei Heizungsoptimierung erhalten Sie als Kunde einen Bonus von 5 Prozent, wenn Sie vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Ein guter Grund, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten!