Seit 1. Januar 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als einziges, umfassendes und modernisiertes Förderangebot. Sie bündelt die bisherigen bestehenden Förderprogramme und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von 15 bis 70 Prozent.