Förderung von Effizienzhäusern

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude und Nichtwohngebäude fördert Effizienzhäuser in der Sanierung in der Kreditvariante. 

Sofern die Maßnahmen zur Erreichung eines  Effizienzgebäudeniveaus beitragen, sind folgende Maßnahmen innerhalb der BEG Wohngebäude förderfähig:

  • Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsanlagen
  • Heizungsoptimierung

Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger sowie dazugehörige Umfeld-Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen: 

KfW – BEG Wohngebäude Kredit

KfW – BEG Nichtwohngebäude Kredit